Sonntag, 9. März 2014

Zweite Anfrage bei Abgeordnetenwatch an Helma Orosz:
Welchen Handlungsspielraum sehen Sie im Zeitalter von Google Glass für die Inklusion Zwangseingewiesener während ihrer Unterbringung?

In Dresden dürfen Betroffene ihre Zwangsverbringung und Unterbringung nicht in Echtzeit videodokumentieren und im Internet veröffentlichen. Hauptargument der Einweisenden: Später würden die Eingewiesenen das selbst nicht mehr wollen, da sie in dem Moment psychotisch verändert seien.

Belegen kann ich es durch das Gedächtnisprotokoll eines betroffenen Medizinjournalisten. Das Ereignis war am 8. Februar 2005 und mündete in eine einjährige Unterbringung mit Zwangsmedikation.

BTW: Es handelt sich dabei um meine eigenen Erinnerungen, da ich der Medizinjournalist war, der zwangseingewiesen wurde und für ein Jahr untergebracht wurde.

Zu dem Zeitpunkt war ich mehrmals wöchentlich im Fitnessstudio und habe täglich Spurenelemente zu mir genommen, was mit der Zwangseinweisung wegfiel. Stattdessen musste ich die Zwangsmedikation, Bewegungsarmut und Gewichtszunahme über mich ergehen lassen.
Da es sich nicht um meine erste Zwangseinweisung handelte, war ich bemüht, den Ablauf in den Abendstunden des 8. Februar 2005 (20 bis 22 Uhr) zu dokumentieren, was der Notarzt (https://www.xing.com/profile/RalfM_Groessle) unterband, bevor er mich in die Geschlossene der Dresdner Uniklinik verbrachte.

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