Hab heute Andre Glöckner, einen sächsischen psychotherapeutischen Heilpraktiker, gefragt, was er vom gegenwärtigen Psychotherapeutengesetz hält und ob es aus seiner Sicht lohnenswert sei, wie in Österreich den Lehrinhalt ins Gesetz aufzunehmen. Glöckner fiel mir auf, weil er außerdem in der Sächsischen Staatskanzlei arbeitet, also wenige Türen vom Sozialministerium entfernt, bei dem ich wegen des PsychKG nachgefragt hatte. Ich hoffe so, eher zu begreifen, wo die momentanen Schwachstellen im Gesetz sind.
Die Vergütung für eine erbrachte vergleichbare Leistung und ihre Kostenübernahme durch die Krankenkassen waren für mich bislang das entscheidende Kriterium dafür, ob es irgendwann mal um einen tatsächlichen Gesundheitsmarkt und nicht nur um ddr-mäßige Mangelverwaltung geht.
Weiter bin ich bislang noch nicht in das Thema vorgedrungen.
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