From:
Sent: Saturday, June 01, 2013 12:10 AM
To: julia.schnieder@sms.sachsen.de
Cc: Bernd; ag-psyche@lists.piratenpartei.de
Subject: Fw: Vollständiger Wortlaut des Sächsischen PsychKG und bisheriger Schriftwechsel mit dem sächsischen Sozialministerium
Liebe Frau Schnieder,
vielen Dank für Ihre Mail vom 16. April. Ich hatte Sie gefragt:
Wie detailiert ist die Dokumentationspflicht des Psychiaters zur statusbezogenen Mortalität beim PsychKG? Ist er verpflichtet, den Unterbringungsstatus während des Sterbens zu erfassen?Darauf lautete Ihre Antwort:
Bitte lassen Sie uns zur Beantwortung Ihrer beiden Fragen zur Dokumentationspflicht einige nähere Ausführungen/Hintergrundinformationen zukommen.
* Welche Erklärung haben Sie für die in der Psychiatrie erheblich verkürzte Lebenserwartung?
* Wie müsste ausgehend von Bahrs Position zur Sterbehilfe die Todesfeststellung Zwangsuntergebrachter und Zwangsbehandelter erfolgen ?
* Wo ist Ihre Position zu Notfall- und Einwilligungsunfähigkeitskriterien in der Psychiatrie nachzulesen?
* Was halten Sie von einem allgemeinen und vollständigen Zugang zur Roten Liste auch während der Zwangsunterbringung?
Meine persönliche Position:
Neben dem Behandlungsvertrag muss der Behandler verpflichtet werden, dem Zwangsuntergebrachten nach jeder Sitzung eine Kopie seiner Niederschriften auszuhändigen, um eine Vollständigkeit der Unterlagen zu Gesprächsinhalten und Verordnungen mit ihren jeweiligen Kosten zu sichern. Diese Dokumentationspflicht zur
* Qualitätssicherung und
* Vermeidung von Willkür in der Behandlung innerhalb von Rettungskette und Biografie
* bei gleichzeitiger Dämpfung der Kostenexplosion in der Behandlung
erscheint mir unumgänglich.
Neben der bislang zumindest in Sachsen offensichtlich noch nicht üblichen Dokumentation zum Unterbringungsstatus psychiatrischer Patienten während des Sterbens ist ein standardisiertes medizinisches Punkteschema zur Dokumentation des Behandlungsbeginns zu fordern, das eindeutige Kriterien zur Annahme der
* Eigen- oder Fremdgefährdung,
* Nichtaufschiebbarkeit von Behandlung und
* Einwilligungsunfähigkeit
festhält.
Schon zu Behandlungsbeginn muss standardisiert und dadurch ebenfalls bundesweit eindeutig maschinell auswertbar dokumentiert werden
* wie gewährleistet wird, dass durch die Zwangsbehandlung eine Heilung erzielt wird,
* ob die Heilung des Patienten mit der Zwangsbehandlung garantiert werden kann und
* auf welche Weise erhebliche Nebenwirkungen ausgeschlossen werden.
Sämtliche Unterlagen hierfür sind sofort zu erstellen, dem Patienten sofort im Original zu übergeben und vom Behandler aufgrund ihrer biografischen Relevanz statt bisher zehn Jahren nunmehr bis zum Tod des Patienten in rechtskräftiger Form zu archivieren.
Herzlich
Christine Salzer
From: Janicki, Andrea
Sent: Tuesday, October 02, 2012 1:41 PM
To:
Subject: WG: Tag der Psychiatrie-Toten
Sehr geehrte Frau Salzer,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider sind wir hier nicht zuständig und können Ihnen deshalb nicht weiterhelfen.
Das Institut wird zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
* Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten,
* Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen,
* Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten,
* Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen,
* Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln,
* Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung.
* Aufgabe des Instituts ist es, auf diesen Gebieten durch die Abgabe von Empfehlungen den G-BA in der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen.
Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass wir eine Methodenbewertung verschiedener medizinischer Verfahren vornehmen, jedoch muss die Auftragsvergabe an uns durch den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ oder das „Bundesministerium für Gesundheit“ erfolgen.
Unter www.gesundheitsinformation.de finden Sie Informationen für Bürgerinnen und Bürger!
Mit freundlichen Grüße, Andrea Janicki
Ressort Kommunikation
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Tel.: +49221 / 35685-154
Fax: +49221 / 35685-1
E-Mail: andrea.janicki@iqwig.de
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Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG)
Im Mediapark 8
D-50670 Köln
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Institutsleitung: Prof. Dr. med. Jürgen Windeler
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Internet: www.iqwig.de
Patienteninformation: www.gesundheitsinformation.de
Von:
Gesendet: Samstag, 29. September 2012 11:23
An: Info
Betreff: Tag der Psychiatrie-Toten
Lieber Professor Windeler,
seit Tagen kursieren Zahlen im Netz, die mich beunruhigen:
* Langzeitig psychiatrisch Behandelte haben eine um 25 Jahre verkürzte Lebenserwartung.
* Jeder 100. stirbt in der Zwangspsychiatrie.
Wie sind diese Zahlen zu erklären?
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