Samstag, 28. März 2015

Bundesregierung zur BRK
Zum Sexualstrafrecht wurde gesagt, es sei gerechtfertigt, dass für Täter eine geringere Mindeststrafe gelte, wenn das Opfer als widerstandsunfähig gilt. Das sei keine Diskriminierung. Wenn einem Ohnmächtigen das Fahrrad gestohlen wird, wird das härter bestraft als wenn der Fahrradfahrer sich wehrt. Bei sexueller Nötigung ist das Gegenteil der Fall - und das wird auch noch gerechtfertigt", so einige Kritikpunkte zu den Stellungnahmen der Bundesregierung von Dr. Sigrid Arnade.

"'Betreuung ist Teil der unterstützten Entscheidungsfindung', wurde von einem Vertreter des Justizministeriums gesagt, was einfach nur lächerlich ist. Zwangsunterbringung, Zwangsmedikation werden gerechtfertigt. Mehr Mittel für Institutionen als für ambulantes Leben werden dadurch schön geredet, dass das Wachstum im stationären Bereich jährlich weniger als 1 Prozent und dafür im ambulanten Bereich mehr als 11 Prozent beträgt. In Sachen Einkommens- und Vermögensabhängigkeit der Leistungen war nur zu hören, 'es wird überprüft'.

Nein, da ist kein Gedankensprung, nur eine Leerzeile. Selbstbestimmtheit und Betreuung scheinen sich weitgehend auszuschließen, was Ganztagsschulen und Fördereinrichtungen nicht unbedingt zum Mekka der Neuzeit werden lässt. Aber wem sag ich das. Schon in meiner Generation ging die übergroße Mehrheit bereits frühmorgens in den Kindergarten, um Pünktlichkeit als deutsche Tugend begreifen zu lernen, zu welchem Zweck auch immer. Inzwischen bieten die Bewahranstalten sogar Übernachtungen an. Selbstverwirklichung ist schon etwas Tolles - Hauptsache, sie lässt sich versteuern.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen