Sonntag, 15. September 2013

Welche Bedeutung hat die Leitplanke im Bereich der stadtwärtigen Haltestelle An der Obstplantage? Ist dort eine Montage von Holzbrettern denkbar, um sie als blasenentzündungssichere Sitzgelegenheit angesichts des vorbeiflutenden Verkehrs zu nutzen? Welche Mindestanforderungen im Haltestellenbereich zu Höchstgeschwindigkeit und Fuß- und Radwegbreite im Dresdner Stadtgebiet gelten? Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 m. Es ist um seitliche Sicherheitsräume von mindestens 0,20 bis 0,50 m zu ergänzen (RASt, 6.1.6.1, vgl. RASt 4.7), wodurch sich ein „lichter Raum“ von 2,20 m ergibt. Das Maß von 2,20 m ist somit auch die Mindestbreite für (Seitenraum-)Gehwege. (Quelle: Sachsen-Krieger)

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