Mittwoch, 17. Juli 2013

Pro Psychotherapie e.V. bei den Piraten

Meine Wunschliste Psychotherapie 2013

• Bereits in der euphemistisch als Aufnahmestation bezeichneten Geschlossenen muss Psychotherapie verfügbar sein. Die Geschlossene allein der Pharmatherapie zu überlassen, führt ansonsten unter Umständen zur puren Unterbringung mit Fixation, falls es dem Betroffenen tatsächlich gelingt, rechtswirksam Widerspruch gegen die Medikation einzulegen.
• Es muss einen generellen Rechtsanspruch auf Psychotherapie geben. Wenn sich ein Patient zur Psychotherapie entschließt, dürfen ihm beim Zugriff darauf keine Steine in den Weg gelegt werden, weder von der Krankenkasse, noch vom restlichen Therapeuten-Team. Die Begründung "Es geht Ihnen noch nicht gut genug für eine Psychotherapie" ist idiotisch und korrespondiert in unangenehmer Weise mit dem oft gebrauchten Vorwurf fehlender Krankheitseinsicht, sobald der Betroffene eine bestimmte Medikation ablehnt. Schweigend wegzuspritzen darf sich weder für Kassen noch für Therapeuten finanziell lohnen.
• Der Benefit der psychotherapeutischen Sitzung muss in der Dichte der Echtzeit-Interaktion begründet sein, die dementsprechend vergütet wird.
• Der Psychotherapie muss ein Behandlungsvertrag vorausgehen, in dem Gesprächsinhalte festgelegt werden. Vorrang haben die primär vom Betroffenen als belastend erlebten Beschwerden.
• Anliegen der Therapie darf nicht das Erzeugen eines speziellen Leidensdruckes sein, nur weil sich der Therapeut auf diese Baustelle spezialisiert hat.
• Da Gesprächspsychotherapie biografische Inhalte komprimiert bearbeitet und somit auch in Denk- und Verhaltensmuster des Betroffenen eingreift, ist zur erleichterten Recherche nach vorangegangenen Interventionen und ihren Auswirkungen neben dem Videofeedback die vollständige Dokumentation des Gesprächsverlaufs in Textform (per Spracherkennungs-Software) zu gewährleisten.
• Bei Gruppentherapien sind außerdem Videodokumentationen notwendig, um etwaige Gruppenprozesse, die den Betroffenen beeinflussen, zurückverfolgen zu können.
• Von sämtlichen Dokumentationen ist dem Betroffenen jeweils eine Kopie zu überlassen, nicht zuletzt um den Therapieprozess zu beschleunigen.
• Um nicht unnötig Dritte in den Therapieprozess einweihen zu müssen, ist eine entsprechende medientechnische und computerlinguistische Ertüchtigung in die Psychotherapeuten-Ausbildung einzubinden.
• Für die gezielte Recherche nach psychotherapeutischen Sachverhalten innerhalb der Gesprächsprotokolle ist eine entsprechende semantische Suchmaschine zu schaffen, die gemeinsam mit Betroffenenverbänden genutzt und dadurch gepflegt wird.
• Es darf kein Herrschaftswissen a la Rote Liste (dem Verzeichnis der in Deutschland rezeptierbaren Medikamente) in der Psychotherapie geben. Um gefährlichem Halbwissen zu begegnen, sind die Sachinhalte innerhalb der Suchmaschine optimiert zu vernetzen.
• Innerhalb der Suchmaschine sind die jeweiligen Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die dazu notwendige Anonymisierung der Daten begrenzt den Vernetzungsgrad der Sachinhalte. Es darf kein Facebook Stigmatisierter werden.

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