Donnerstag, 11. April 2013

Mein erstes UG Psyche Treffen.

"Im Sinne einer Qualitätssicherung bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Psychiatrie und des Ausschlusses von Folter ebenda ist ausgehend von Gedächtnisprotokollen Zwangspsychiatrisierter im Zusammenspiel mit IQWiG und DGPNN die Präzisierung der Bedingungen für die Aufschiebbarkeit von Aufklärung, Einwilligung und Behandlung hinsichtlich der Selbst- und Fremdgefährdung unumgänglich, um so notfallmäßige Zwangsmaßnahmen aufgrund einer logistisch begrenzten Selbstbestimmtheit des Patienten zu begrenzen. Patientenverfügungen, die auch in der Psychiatrie respektiert werden, sind ein erster Schritt in die Richtung."

Die Sprache ist schwer verständlich, sagt Tobias. Ich lass es noch ein bisschen liegen, bis ich mehr Abstand habe, bin noch zu aufgeregt.

Bislang gibt es kein bundeseinheitliches Psychiatriegesetz. Reinhard wird die PsychKG-Regelungen der einzelnen Bundesländer zusammentragen.

Ich maile ihm den Wortlaut des Sächs.PsychKG @Mailingliste, sobald Vogels ihn mir geschickt hat. Hab Vogels außerdem gefragt, wie detailiert die Dokumentationspflicht des Psychiaters zur statusbezogenen Mortalität beim PsychKG ist und ob er verpflichtet ist, den Unterbringungsstatus während des Sterbens zu erfassen.

Tobias fand den Vorschlag einen kostenfreien Rechtsbeistand bei Zwangsunterbringung beanspruchen zu können, gut. Ich hatte kurz vorher von dem mafiösen Dreiergespann Richter-Betreuer-Psychiater gesprochen, das sich seit Jahrzehnten kennt und gegenseitig in die Tasche wirtschaftet, was Friedhelm mit einem "Ja?" zu relativieren versuchte.

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