Sonntag, 14. April 2013

Mcnep ist munter. Ich bin noch nicht ganz wach. Hab Chris um Formulierungshilfe in Zeile 151 gebeten:

Im Sinne einer Qualitätssicherung bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Psychiatrie und des Ausschlusses von Folter ebenda ist ausgehend von Gedächtnisprotokollen Zwangspsychiatrisierter im Zusammenspiel mit IQWiG und DGPNN die Präzisierung der Bedingungen für die Aufschiebbarkeit von Aufklärung, Einwilligung und Behandlung hinsichtlich der Selbst- und Fremdgefährdung unumgänglich, um so notfallmäßige Zwangsmaßnahmen aufgrund einer logistisch begrenzten Selbstbestimmtheit des Patienten zu begrenzen. Patientenverfügungen, die auch in der Psychiatrie respektiert werden, sind ein erster Schritt in die Richtung.

Tee oder Kaffee? I´m the one who wants to be with you.

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